Rechtliche Aspekte des Hobbybrauens

Oder aber auch: Dein Freund der Zoll

Wie alles in Deutschland muss natürlich auch das Bierbrauen rechtlich geregelt sein, hier einmal der Versuch einer kleinen Zusammenfassung des Themas. Achtung: Dies ist keine rechtliche Beratung und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Grundsätzlich ist es jedem in Deutschland erlaubt sein eigenes Bier zu brauen, bis 200 Liter im Jahr ist es sogar kostenfrei!

Das Hautpzollamt / Vor dem Brauen

Solange das Bier nur zum privaten, unentgeldlichen Genuss gebraut wird ist das Bier bis 200 Litern jährlich Steuerfrei. Dennoch muss vorab dem für deinen Wohnort zuständigen Hauptzollamt formlos angemeldet werden. Um etwaige Rückfragen zu vermeiden sollte man folgende Angaben im Schreiben haben:

  • Name und Anschrift
  • Ort an dem Gebraut wird ( In der Regel eigene Anschrift )
  • Die Absicht dass ausschließlich für den Privaten gebraucht gebraut wird
  • Vorraussichtliche Braumenge im Jahr
  • Beginn des Brauens
  • Zusage über das Wissen der 200Liter Grenze

Das Hauptzollamt teilt einem dann eine Hobbybraunummer zu die im künftigen Schriftverkehr angegeben werden muss.

Eine der häufigsten Ausnahmen ist das „Showbrauen“ bei Veranstaltungen wie z.B. einem Vereinsfest o.Ä, dies ist gesondert zu versteuern und kann nicht auf die 200Liter angerechnet werden.

Weitere Informationen: Seite des Zolls zum Thema Bier

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